Rechtsprechung
VG Ansbach, 15.11.2012 - AN 14 K 12.01655 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Vollstreckungsabwehrklage;Kostenfestsetzungsbeschluss aus vorausgegangenem Verfahren wegen Zulassung der Kündigung nach § 9 Abs. 3 Satz 1 MuSchG;Auslegung einer arbeitsgerichtlichen Vergleichs(Abgeltungsklausel);Erforderlicher Verzichtswille des Vollstreckungsgläubigers, ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 15.01.2002 - X ZR 91/00
Zur Bewertung einer Erklärung des Gläubigers als Verzicht
Auszug aus VG Ansbach, 15.11.2012 - AN 14 K 12.01655
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs muss gerade bei Erklärungen, die als Verzicht, Erlass oder in ähnlicher Weise rechtsvernichtend gewertet werden sollen, das Gebot einer interessengerechten Auslegung beachtet werden und müssen die der Erklärung zugrundeliegenden Umstände besondere Bedeutung haben (BGH vom 15.1.2002 NJW 2002, 1044-1046 m. w. N.).Selbst bei eindeutig erscheinender Erklärung des Gläubigers darf ein Verzicht deshalb nicht angenommen werden, ohne dass bei der Feststellung zum erklärten Vertragswillen sämtliche Begleitumstände berücksichtigt worden sind (BGH vom 15.1.2002 NJW 2002, 1044-1046 m. w. N; BAG vom 7.11.2007 BAGE 124, 349-355).
Andererseits sind jedoch gerade an die Feststellung eines Verzichtswillens hinsichtlich einer bereits bestehenden Forderung hohe Anforderungen zu stellen (BGH vom 15.1.2002 NJW 2002, 1044-1046 m. w. N; BAG vom 7.11.2007 BAGE 124, 349-355).
Ein Erlass liegt im Zweifel gerade nicht vor (BAG vom 7.11.2007 BAGE 124, 349-355; BGH vom 15.1.2002 NJW 2002, 1044-1046).
- BAG, 07.11.2007 - 5 AZR 880/06
Ausgleichsquittung - negatives Anerkenntnis
Auszug aus VG Ansbach, 15.11.2012 - AN 14 K 12.01655
Ein deklaratorisches negatives Schuldanerkenntnis ist anzunehmen, wenn die Parteien nur die von ihnen angenommene Rechtslage eindeutig dokumentieren und damit fixieren wollen (BAG vom 7.11.2007 BAGE 124, 349-355).Selbst bei eindeutig erscheinender Erklärung des Gläubigers darf ein Verzicht deshalb nicht angenommen werden, ohne dass bei der Feststellung zum erklärten Vertragswillen sämtliche Begleitumstände berücksichtigt worden sind (BGH vom 15.1.2002 NJW 2002, 1044-1046 m. w. N; BAG vom 7.11.2007 BAGE 124, 349-355).
Andererseits sind jedoch gerade an die Feststellung eines Verzichtswillens hinsichtlich einer bereits bestehenden Forderung hohe Anforderungen zu stellen (BGH vom 15.1.2002 NJW 2002, 1044-1046 m. w. N; BAG vom 7.11.2007 BAGE 124, 349-355).
Ein Erlass liegt im Zweifel gerade nicht vor (BAG vom 7.11.2007 BAGE 124, 349-355; BGH vom 15.1.2002 NJW 2002, 1044-1046).
- BAG, 19.11.2008 - 10 AZR 671/07
Parteivernehmung - Aufhebung eines Wettbewerbsverbots
Auszug aus VG Ansbach, 15.11.2012 - AN 14 K 12.01655
Hierzu gehören vornehmlich die Entstehungsgeschichte, das Verhalten der Parteien nach Vertragsabschluss, der Zweck des Vertrags und die bei Vertragsschluss vorliegende Interessenlage (BAG vom 19.11.2008 NJW 2009, 1019-1022 = DB 2009, 686-687 = NZA 2009, 318-322 m. w. N.).Die Parteien wollen in solchen Vereinbarungen in der Regel das Arbeitsverhältnis abschließend bereinigen und alle Ansprüche erledigen, gleichgültig ob sie daran dachten oder nicht (BAG vom 19.11.2008 NJW 2009, 1019-1022 = DB 2009, 686-687 = NZA 2009, 318-322 zur Aufhebung eines Wettbewerbsverbots durch eine Abwicklungsvereinbarung).
Dies betrifft bspw. die Frage, ob hiermit auch ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot aufgehoben wurde (BAG vom 19.11.2008 NJW 2009, 1019-1022 = DB 2009, 686-687 = NZA 2009, 318-322).
- BAG, 22.10.2008 - 10 AZR 617/07
Nachvertragliches Wettbewerbsverbot - Aufhebung durch gerichtlichen Vergleich
Auszug aus VG Ansbach, 15.11.2012 - AN 14 K 12.01655
In der Regel sind mit Ansprüchen "aus der Beendigung des Arbeitsverhältnisses" diejenigen gemeint, die auf einen möglichen Streit über den Beendigungstatbestand selbst abzielen, wie Kündigung oder Aufhebung des Vertrags, deren Anfechtung oder die erst durch die Beendigung entstehen, wie z. B. eine Urlaubsabgeltung (BAG vom 22.10.2008 DB 2009, 182-184 = NJW 2009, 618-620 = NZA 2009, 139-142). - BAG, 17.11.2009 - 9 AZR 745/08
Ausschlussfrist - gerichtliche Geltendmachung
Auszug aus VG Ansbach, 15.11.2012 - AN 14 K 12.01655
Zu Ersteren gehören alle Ansprüche, welche die Arbeitsvertragsparteien aufgrund ihrer durch den Arbeitsvertrag begründeten Rechtsbeziehung gegeneinander haben (BAG vom 17.11.2009 - 9 AZR 745/08).
- VG München, 19.02.2016 - M 6 K 16.763
Vollstreckung rückständiger Rundfunkgebühren und Rundfunkbeiträge
Vorliegend kann es sich jedoch nicht um eine Vollstreckungsabwehrklage zum Verwaltungsgericht nach § 167 Abs. 1 Verwaltungsgerichtsordnung - VwGO - i. V. m. § 767 ZPO handeln, da es sich bei dem der Vollstreckungsmaßnahme zugrunde liegenden Vollstreckungsersuchen bzw. Ausstandsverzeichnis des Beklagten nicht um Vollstreckungstitel nach § 168 Abs. 1 VwGO handelt (…BayVGH, B.v. 3.9.2012 - 8 C 11.3024 - juris Rn. 2f; VG Ansbach, U.v. 15.11.2012 - AN 14 K 12.01655 - juris Rn. 28f). - VG München, 06.07.2016 - M 6 K 16.2048
Verweisung an das Amtsgericht
Vorliegend kann es sich jedoch nicht um eine Vollstreckungsabwehrklage zum Verwaltungsgericht nach § 167 Abs. 1 Verwaltungsgerichtsordnung - VwGO - i. V. m. § 767 Zivilprozessordnung - ZPO - handeln, da es sich bei dem der Vollstreckungsmaßnahme zugrunde liegenden Vollstreckungsersuchen bzw. Ausstandsverzeichnis des Beklagten nicht um Vollstreckungstitel nach § 168 Abs. 1 VwGO handelt (…BayVGH, B. v. 3.9.2012 - 8 C 11.3024 - juris Rn. 2f; VG Ansbach, U. v. 15.11.2012 - AN 14 K 12.01655 - juris Rn. 28f). - VG München, 25.03.2015 - M 6a K 14.5749
Für eine ausdrücklich als solche erhobene Vollstreckungsabwehrklage gegen die …
Das der Vollstreckungsmaßnahme zugrundeliegende Ausstandsverzeichnis des Beklagten ist kein Vollstreckungstitel im Sinne des § 168 Abs. 1 VwGO (…BayVGH, B.v. 3.9.2012 - 8 C 11.3024 - juris Rn. 2 f.; VG Ansbach, U.v. 15.11.2012 - AN 14 K 12.01655 juris Rn. 28 f.). - VG München, 25.03.2015 - M 6a E 14.5751
Für eine ausdrücklich als solche erhobene Vollstreckungsabwehrklage gegen die …
Das der Vollstreckungsmaßnahme zugrundeliegende Ausstandsverzeichnis des Antragsgegners ist kein Vollstreckungstitel im Sinne des § 168 Abs. 1 VwGO (…BayVGH, B. v. 3.9.2012 - 8 C 11.3024 - juris Rn. 2 f.; VG Ansbach, U. v. 15.11.2012 - AN 14 K 12.01655 juris Rn. 28 f.). - VG München, 09.08.2016 - M 6 K 15.5385
Rechtswegzuweisung zur ordentlichen Gerichtsbarkeit
Vorliegend kann es sich nicht um eine Vollstreckungsabwehrklage zum Verwaltungsgericht nach § 167 Abs. 1 Verwaltungsgerichtsordnung - VwGO - i. V. m. § 767 ZPO handeln, da es sich bei dem der Vollstreckungsmaßnahme zugrunde liegenden Vollstreckungsersuchen bzw. Ausstandsverzeichnis des Beklagten nicht um Vollstreckungstitel nach § 168 Abs. 1 VwGO handelt (…BayVGH, B. v. 3.9.2012 - 8 C 11.3024 - juris Rn. 2f; VG Ansbach, U. v. 15.11.2012 - AN 14 K 12.01655 - juris Rn. 28f).